Weitere Arbeitsgebiete sind das Scheidungsrecht und Scheidungsfolgenrecht sowie Rechtsfragen am Anfang und während des Zusammenlebens mit und ohne Ehe.
Das Prinzip der verschuldungsunabhängigen Scheidung ist eine der großen Errungenschaften des 20. Jahrhunderts im deutschen Recht. Dieses Prinzip macht es theoretisch und in einigen Fällen auch praktisch möglich, sich friedlich zu trennen. Eine Möglichkeit, von der heute fast alle profitieren können, die hier leben – wenn sie dieses Recht wollen und wählen oder wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, gleichgültig ob sie Deutsche sind oder eine andere Nationalität haben.
Inzwischen können sich auch alle scheiden lassen, die ihr Recht auf Eheschließung langwierig erkämpfen mussten.
Wenn Streit notwendig ist, um sich zu fairen Bedingungen zu trennen, muss logischerweise so fair wie möglich gestritten werden.
Ich unterstütze sie dabei.
Diejenigen, die am Anfang einer Lebensbeziehung stehen, können sich von mir über Rechtsfolgen und vertragliche Regelungsmöglichkeiten beraten lassen.